Wir lieben das, was wir tun und legen Wert auf eine Ausbildung, bei der es neben dem bloßen Führen von Fahrzeugen um das Verstehen von Zusammenhängen und grundlegendes Handwerkszeug geht. Das erleichtert das theoretische Lernen und schnellere Anwenden, wenn man das erste Mal dann wirklich hinter dem Lenkrad sitzt.

Wer bei uns lernt, kann wählen zwischen der Ausbildung auf Automatik- oder Schaltgetriebe und ist mit Bestehen der Prüfung bestens vorbereitet auf den Alltag.
Wer sich mit Unsicherheiten quält, kann unsere Fahrtrainings buchen, die auf spezielle Problemsituationen zugeschnitten sind.

Wir stehen auf ein angenehme Atmosphäre, uns sind Spaß am Fahren und Sicherheit in allen Fahrsituationen wichtig.

Neumarkt 12
07907 Schleiz

fon:
+(49) 170 52 82 103

Rico Gerecke
fahrschule.fruh@gmx.de

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UNSERE FAHRTRAININGS


Neben der Ausbildung in den Fahrzeugklassen bieten wir zusätzliche Trainings:

* Einzelunterricht Theorie
* Ausbildung in Gebärdensprache oder Englisch
* zusätzliche Sicherheitstrainings
* Nachtfahrten
* Wintertraining
* Auffrischungstraining
* Fahrsicherheitsschulung
* Seniorenfahrtraining

→ mehr INFOS

AUSBILDUNG IN FOLGENDEN KLASSEN

MOFA PRÜFBESCHEINIGUNG

einspurige Fahrräder mit Verbrennungs- oder Elektromotor bis maximal 25km/h und 50 ccm
ab 15 Jahre
keine praktische Prüfung erforderlich

AM

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45km/h und max. 50ccm*
ab 16 Jahre, ab 15 Jahre in Thüringen während der Laufzeit des Modellprojekts "Moped mit 15"

Ausbildung auf Automatikgetriebe (auf Wunsch auch Ausbildung auf Simson mit Schaltgetriebe möglich)

*laut Einigungsvertrag dürfen Simson-Fahrzeuge bis 60km/h bbH geführt werden

A1

Krafträder (auch mit Beiwagen), bis 125 ccm und bis 11 kW (15 PS)
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
ab 16 Jahre

Einschluss: AM

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen), bis maximal 35 kW (48 PS)
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge, bis 15 KW, dürfen geführt werden
ab 18 Jahre

Einschluss: A1 | AM

A

Krafträder (auch mit Beiwagen), mehr als 50 ccm oder 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge, mehr als 50 ccm und 45 km/h
ab 24 Jahre bzw. 20 (bei mind.2 Jahre Vorbesitz A2)
ab 21 Jahre bei dreirädrigen Krafträdern

bei Aufstieg A1-A2 und A2 zu A ist nach mind. 2jährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse keine Therorieprüfung vorgeschrieben
Einschluss: AM | A1 | A2

B

Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zG bis max. 8 Personen + Fahrer
Anhänger bis 750 kg zG immer erlaubt
Anhänger ab 750 kg zG bis Gesamtgewicht 3500 kg zG der Kombination Hänger + Zugfahrzeug

ab 18 Jahre, ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss: AM | L

B96
zG Kombination Hänger + Zugfahrzeug über 3500 kg bis 4250 kg
ab 18 Jahre, ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
prüfungsfrei, Schulung erforderlich
Einschluss: AM | L

BE

zG Anhänger über 750 kg aber maximal 3500 kg
(zG des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten)

ab 18 Jahre
nur praktische Prüfung

L

Zugmaschinen bis 40km/h
auch mit Anhänger bei Geschwindigkeit bis 25km/h

selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler, Flurförderzeuge bis 25km/h, auch mit Anhänger
ab 16 Jahre